Künstliche Intelligenz

Allgemeines

Beim Einsatz von KI sind verschiedene Rechtsakte zu beachten, die darauf abzielen, die regulatorischen Rahmenbedingungen für KI zu schaffen.

Den Kern bildet die (bereits erwähnte) EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, die am 22. Mai 2024 formal angenommen wurde. Die KI-VO soll einen umfassenden Rechtsrahmen für Inverkehrbringen, Bereitstellung und Inbetriebnahme von KI-Systemen in der EU zu schaffen.

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Fragen

Beim Nutzen von KI kommt es regelmäßig auch zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Das sind gemäß Art. 4 Z 1 Datenschutz-Grundverordnung (in Folge: DSGVO) alle Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, sind die DSGVO und das österreichische Datenschutzgesetz (in Folge: DSG) anwendbar.

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Antworten

In Art. 2 Abs. 7 KI-VO ist festgehalten, dass die DSGVO, die Arbeit der Datenschutzbehörde und die Pflichten von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen in ihrer Rolle als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter durch die KI-VO unberührt bleiben. Die DSGVO bleibt (parallel) anwendbar, wenn es zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommt.

Für datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit KI-Systemen ist die Datenschutzbehörde daher zuständig.

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Tätigkeiten der Datenschutzbehörde

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